
Hauptsache geprüft
… nach gesetzlichen Bestimmungen
Unsere Werkstatt führt die wiederkehrende Begutachtung durch eine eigens dafür autorisierte Einrichtung durch. Diese Überprüfung wird nach dem österreichischen Kraftfahrtgesetzes (KFG) auch §57a-Begutachtung genannt.
Nach „bestandener“ Untersuchung erhalten Sie Ihre Begutachtungsplakette (auch „Pickerl“ genannt) inklusive des Begutachtungsformblattes.

Vertrauen ist gut ...
Kontrolle ist besser!
Im Zuge der Begutachtung werden folgende Prüfelemente kontrolliert:
- Kontrolle auf Ausrüstung des Pkw wie Warndreieck und Verbandzeug
- Check der Beleuchtungs- und Warneinrichtung
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Kontrolle von Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie
- Prüfung von Reifen, Rädern und Bremsanlage
- Durchsicht von Motor und Motorkomponenten
Die Begutachtungsplakette wird nur bei mangellosen Gutachten oder bei Ergebnissen mit lediglich leichten Mängeln erteilt.