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Hauptsache geprüft

… nach gesetzlichen Bestimmungen

Unsere Werkstatt führt die wiederkehrende Begutachtung durch eine eigens dafür autorisierte Einrichtung durch. Diese Überprüfung wird nach dem österreichischen Kraftfahrtgesetzes (KFG) auch §57a-Begutachtung genannt.

Nach „bestandener“ Untersuchung erhalten Sie Ihre Begutachtungsplakette (auch „Pickerl“ genannt) inklusive des Begutachtungsformblattes.

Vertrauen ist gut ...

Kontrolle ist besser!

Im Zuge der Begutachtung werden folgende Prüfelemente kontrolliert:

  • Kontrolle auf Ausrüstung des Pkw wie Warndreieck und Verbandzeug
  • Check der Beleuchtungs- und Warneinrichtung
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle von Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie
  • Prüfung von Reifen, Rädern und Bremsanlage
  • Durchsicht von Motor und Motorkomponenten

 

Die Begutachtungsplakette wird nur bei mangellosen Gutachten oder bei Ergebnissen mit lediglich leichten Mängeln erteilt.